Die Wohnflächenberechnung

Ihr habt auf dem angespannten Immobilienmarkt eine Immobilie gefunden die Euch gefällt und die Ihr gern erwerben möchtet?

Fein, dann geht es nun an die Prüfung der Unterlagen für den Notar und die Bank. Spätestens jetzt werdet Ihr eine Wohnflächenberechnung der neuen Immobilie benötigen, denn der Finanzierungsgeber will natürlich wissen, wie groß das neue Zuhause ist. Schließlich muss er ja kontrollieren, ob Größe und Preis eine gute Einheit bilden. Ein gut vorbereiteter Privatverkäufer übergibt Euch diese Unterlagen, ein versierter Makler natürlich auch. Solltet Ihr diese Berechnung nicht bekommen, muss eine Wohnflächenberechnung erstellt werden. 

 

Manchmal kommt es auch vor, dass Zweifel daran aufkommen, ob die vom Verkäufer (oder auch Vermieter) angegebene Wohnfläche der Immobilie tatsächlich der Realität entspricht?  Auch dann schlage ich vor, greift selbst zum Zollstock und messt die Quadratmeterzahl einfach nach

 

Hierbei solltet Ihr Folgendes beachten:

Welche Methode der Wohnflächenberechnung wurden in den überlassenen Unterlagen angegeben? Ihr müsst bei der Erstellung der Wohnflächenberechnung nämlich entscheiden, welche Berechnungsmethode Ihr wählt. Die gängigste ist die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Es gibt aber auch die nach der DIN 277.

 

Beim Messen bitte beachten:

1.) Informiert Euch zuerst genau, welche Räume der Wohnung grundsätzlich in die Berechnung einfließen dürfen und welche Besonderheiten für die Berechnung gelten.

 

2.) Um eine bessere Übersicht zu den einzelnen Räumen und der zugehörigen Quadratmeterzahl zu bekommen, erstellt am besten handschriftlich einen Grundriss und addiert die errechneten Flächen dann miteinander.

 

3.) Wenn Ihr mögliche Fehler beim Vermessen der Räume vermeiden wollt, sollten Ihr einen Profi hinzuziehen. Vor allem für eine Bewertung im Zuge eines Verkaufs oder einer geplanten Vermietung ist es wichtig, dass die Wohnfläche korrekt angegeben wird.

 

Wenn Ihr nicht zurecht kommt, lasst Euch helfen. Falsche Berechnungen können teuer werden. Gern bin ich für Rückfragen da und stehe Euch zur Seite.

 

 

 

Wohnflächenberechnung - Schritt für Schritt erklärt

·        Räume und Raumteile mit einer Deckenhöhe von zwei Metern werden vollständig als Wohnfläche angerechnet

·        Räume und Raumteile mit einer Deckenhöhe zwischen einem und zwei Metern werden zu 50 Prozent als Wohnfläche angerechnet

·        Räume und Raumteile mit einer Deckenhöhe unter einem Meter werden gar nicht als Wohnfläche angerechnet

·        die Fläche von Wintergärten, Balkonen, Loggien und Terrassen wird in der Regel zu 25 Prozent als Wohnfläche angerechnet (in einzelnen Fällen auch zu 50 Prozent)

·        Tür-, Fenster- sowie Wandnischen müssen bis zum Boden reichen und eine Mindesttiefe von 13 Zentimetern haben, um als Wohnfläche angerechnet werden zu können

·        Flächen unter der Treppe werden erst ab einer Höhe von einem Meter oder ab der dritten Treppenstufe als Wohnfläche angerechnet

 

Folgende Flächen werden nicht als Wohnfläche angerechnet:

·        Kellerräume

·        Abstellräume u. Kellerersatzräume außerhalb des Wohngebäudes

·        Waschküchen

·        Bodenräume

·        Trockenräume

·        Heizungsräume

·        Garagen

·        Geschäftsräume

 

 

 

 

In vielen Wohnungsinseraten werden die Begriffe NUTZFLÄCHE, GRUNDFLÄCHE und WOHNFLÄCHE bunt durcheinandergewürfelt. Dabei gibt es eine klare Definition der jeweiligen Begrifflichkeiten: Grundflächen sind grundsätzlich die Fläche eines Gebäudes, die den Boden berührt. In höheren Stockwerken die Flächen des Fußbodens.

Zur Nutzfläche zählen alle Räume in einem Haus oder einer Wohnung, die genutzt werden können. Sie müssen aber nicht unbedingt bewohnbar sein (wie Keller oder Dachboden).

Zur Wohnfläche wiederum zählen die anrechenbaren Grundflächen, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Da für die Berechnung der Wohnfläche je nach Berechnungsmethode unter anderem die Raumhöhe entscheidend ist, sind Grundfläche und Wohnfläche beispielsweise bei Dachschrägen in keinem Fall gleichzusetzen. 

 

Bildquelle: Wikipedia

 

 

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