Der große Wunsch nach einem eigenen Haus ist ganz oft größer als der Wunsch auf eine Hochzeit. Also kommt es auch gar nicht so selten vor, dass Paare ohne Trauschein gemeinsam eine Immobilie erwerben. Früher undenkbar wegen "wilder Ehe", ist es heute gar kein Problem mehr. Da spielen mittlerweile auch die Banken gern mit. Allerdings gilt es auch einiges zu beachten, um es "richtig" zu machen.
Bruchteilseigentum:
Typischerweise wird in der v.g. Lebenssituation, wie auch bei Eheleuten, gemeinsam zu gleichen Teilen die Immobilie erworben und auch beide Partner stehen nachher zu je 1/2 im Grundbuch.
GbR:
Eine gute Alternative stellt der Erwerb durch eine GbR dar. Die Lebensgefährten sind die Gesellschafter, so dass man zahlreiche gesellschaftliche Regelungen treffen kann, die wesentlich individueller und zweckmäßiger sind, als die Regelungen beim Bruchteilseigentum. Gerade bei Trennungen bieten vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften gute Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz des Immobilienvermögens. Informiert Euch da im Falle des Falles am besten zuvor bei einem Steuerberater.
Partnerschaftsvertrag:
Auch ein Besuch beim Anwalt für Familienrecht kann sicherlich gute Tipps vor dem gemeinsamen Immobilienkauf geben. So können Regelungen wie z. Bsp. ein Vorkaufsrecht im Falle der Trennung vereinbart werden. Auch die Erbfolge im Todesfall sollte vorher geklärt werden bzw. eine entsprechende Vorkehrung im Testament getroffen werden. Ohne Trauschein greift die gesetzliche Erbfolge zugunsten des Lebensgefährten.
Auch das Thema Steuern sollte nicht unbeachtet bleiben. Je nach Eigentumsverhältnis im Grundbuch und wer den Kredit tilgt kann es zu erheblichen Vermögensverschiebungen zwischen den Partner kommen. Nicht dass das Finanzamt von einer Schenkung ausgeht und Schenkungssteuer verlangt...
Ihr seht, ein Immobilienkauf ist nicht ganz ohne. Es ist immer eine feine Sache Eigentum zu erwerben, aber u. U. nicht ganz ohne rechtliche Fallstricke. Also aufpassen und sich vorab gut informieren !!!

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